Fahrschule

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Unsere Leistungen

Wir bilden Euch theoretisch und praktisch in folgenden Fahrerlaubnisklassen aus :
  • Klasse B
    (PKW, KFZ bis 3,5t zul.Ges.Gew., ab 18 J.)
    ohne Automatik
- Fahrzeugwechsel oder Fahrlehrer jederzeit möglich.

- Theoretische Vorprüfung zur Überprüfung des Wissensstandes

- Bereitstellung von Lehrmaterial gegen Entrichtung.
  ( Deutsch und 11 verschiedene Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch).

- Vorbereitung zur theoretischen Prüfung auf unseren PC mit CD-Rom Programme.

-Führerschein Umschreibung

Sie sind EU-Bürger und besitzen noch einen Führerschein aus einem Nicht-EU-Land?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit den EU-Führerschein, ob dieser aus Türkei, EX-Jugoslawien, Russland, aus den Balkan-Ländern oder den EX-GUS Staaten stammt, schnell und sicher in einen EU-Führerschein umzuschreiben. Wenn Sie den Führerschein innerhalb der ersten 3 Jahren, nachdem Sie nach Deutschland gezogen sind, umschreiben lassen, gibt es für Sie kein Pflichtprogramm an Theorie- oder Praxis-Unterricht. Sie müssen dann nur die theoretische und praktische Prüfung absolvieren. In der Praxis gibt es wie gesagt keine gesetzlich vorgeschriebenen Stunden. Trotzdem sollten wir das nötige üben, damit Sie die Prüfung auch gleich bestehen können. Dann steht der Umschreibung nichts mehr im Weg. Der Preis für die Umschreibung richtet sich nach den Fahrstunden, die Sie benötigen.

-Begleitetes Fahren ab 17

Jetzt können Jugendliche vor ihrem 18. Geburtstag die Führerscheinprüfung ablegen. Die 17-Jährigen dürfen aber nur selbst fahren, wenn ein "namentlich benannter" Erwachsener als Begleitperson mit im Auto sitzt. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und darf höchstens drei Punkte in Flensburg haben.